Anspruch auf Löschung der Daten im HISAnspruch auf Löschung der Daten im HIS – So funktioniert es

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine zentrale Datenbank der Versicherungswirtschaft in Deutschland. Es dient dazu, auffällige Schadenmeldungen und Versicherungsanträge zu speichern, um Versicherungen bei der Risikobewertung und Betrugsprävention zu unterstützen. Ein Eintrag im HIS kann weitreichende Folgen für Versicherungsnehmer haben. Doch was passiert, wenn die gespeicherten Daten fehlerhaft oder veraltet sind? In solchen Fällen haben Versicherte das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Anspruch auf Löschung der Daten im HIS.

Was ist das HIS?

Bevor wir uns mit der Löschung von Daten im HIS beschäftigen, ist es wichtig zu verstehen, was das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist und wie es funktioniert. Das HIS wird von der informa HIS GmbH betrieben und dient der Versicherungswirtschaft dazu, Informationen über Versicherungsnehmer zu sammeln, die für die Bewertung von Risiken relevant sind.

Welche Daten werden im HIS gespeichert?

Im HIS werden nur spezifische Daten gespeichert, die Auffälligkeiten in Versicherungsverträgen oder Schadenmeldungen betreffen. Dazu gehören:

  • Häufige Schadenmeldungen: Wenn ein Versicherungsnehmer mehr als drei Schadensfälle innerhalb von 24 Monaten meldet, könnte dies zu einem Eintrag im HIS führen.
  • Verdächtige Schadensmeldungen: Wenn Ungereimtheiten bei der Meldung eines Schadens auftreten, etwa widersprüchliche Angaben oder Unklarheiten im Schadenshergang, kann dies einen HIS-Eintrag zur Folge haben.
  • Besondere Risiken: Auch spezielle Risiken, die ein Versicherungsnehmer mitbringt, wie beispielsweise gefährliche Hobbys oder berufliche Tätigkeiten, können im HIS gespeichert werden.

Wer nutzt das HIS?

Das HIS wird von fast allen Versicherungen in Deutschland genutzt, um Risiken bei der Annahme von Versicherungsanträgen oder bei der Bearbeitung von Schadensfällen besser bewerten zu können. Vor allem in der Kfz-Versicherung und der Lebensversicherung spielt das HIS eine zentrale Rolle, da hier hohe Schadenssummen auftreten können.

Wann besteht ein Anspruch auf Löschung der Daten im HIS?

Grundsätzlich werden Daten im HIS für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Diese Daten können jedoch gelöscht oder korrigiert werden, wenn sie fehlerhaft sind oder wenn die Speicherfrist abgelaufen ist. Ein Anspruch auf Löschung besteht insbesondere in folgenden Fällen:

1. Fehlerhafte Daten

Wenn im HIS falsche oder unvollständige Daten über Sie gespeichert sind, haben Sie das Recht, die Korrektur oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Falsche Einträge können beispielsweise durch Missverständnisse oder fehlerhafte Schadenmeldungen entstehen. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt an den Versicherer wenden, der den Eintrag vorgenommen hat, oder an die informa HIS GmbH, die für die Verwaltung der Datenbank zuständig ist.

Wie stelle ich fest, ob falsche Daten vorliegen?

Sie können einmal jährlich eine kostenfreie Selbstauskunft bei der informa HIS GmbH anfordern. In dieser Selbstauskunft erfahren Sie, welche Daten über Sie im HIS gespeichert sind. Wenn Sie feststellen, dass die Daten fehlerhaft sind, können Sie einen Antrag auf Korrektur oder Löschung stellen.

2. Veraltete Daten

Ein Anspruch auf Löschung besteht auch, wenn die Daten veraltet sind und die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist. Einträge im HIS werden in der Regel nach vier Jahren gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf den Eintrag folgt. In einigen Versicherungssparten, wie der Lebensversicherung, gelten jedoch längere Speicherfristen von bis zu zehn Jahren.

3. Keine gesetzliche Grundlage für die Speicherung

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Daten im HIS gespeichert werden, obwohl keine rechtliche Grundlage dafür besteht. In diesen Fällen können Sie ebenfalls die Löschung der Daten verlangen. Die Speicherung von Daten im HIS muss immer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wie kann ich die Löschung meiner Daten im HIS beantragen?

Wenn Sie feststellen, dass falsche oder veraltete Daten im HIS gespeichert sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um die Löschung oder Korrektur der Daten zu beantragen:

Schritt 1: Selbstauskunft anfordern

Zunächst sollten Sie eine Selbstauskunft bei der informa HIS GmbH anfordern. Diese Auskunft ist einmal pro Jahr kostenfrei und gibt Ihnen einen Überblick über alle gespeicherten Daten. Sie können die Selbstauskunft entweder schriftlich oder online anfordern.

Schritt 2: Überprüfung der Daten

Prüfen Sie die in der Selbstauskunft enthaltenen Informationen sorgfältig. Wenn Sie feststellen, dass die Daten fehlerhaft oder veraltet sind, haben Sie das Recht, diese korrigieren oder löschen zu lassen.

Schritt 3: Antrag auf Löschung stellen

Wenn die Daten falsch sind, sollten Sie einen formellen Antrag auf Löschung stellen. Dazu können Sie sich direkt an den Versicherer wenden, der den Eintrag vorgenommen hat, oder an die informa HIS GmbH. Der Antrag sollte eine genaue Begründung enthalten, warum die Daten gelöscht werden sollten, sowie Beweise oder Unterlagen, die den Fehler nachweisen.

Welche Fristen gelten für die Löschung der Daten im HIS?

Die Fristen für die Löschung von Daten im HIS sind gesetzlich geregelt. Die meisten Einträge im HIS werden nach vier Jahren automatisch gelöscht. Diese Frist beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf den Eintrag folgt. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, beträgt die Speicherfrist zehn Jahre.

Wenn jedoch innerhalb des Speicherzeitraums ein weiterer Eintrag vorgenommen wird, verlängert sich die Speicherfrist entsprechend. Dies bedeutet, dass sich die Löschung der Daten verzögern kann, wenn es wiederholt zu Meldungen kommt.

Welche Rechte habe ich als Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer haben Sie umfassende Rechte auf den Schutz Ihrer Daten. Diese Rechte sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Dazu gehören:

  • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten über Sie im HIS gespeichert sind.
  • Recht auf Berichtigung: Wenn die gespeicherten Daten falsch oder unvollständig sind, können Sie deren Korrektur verlangen.
  • Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn diese veraltet oder ohne rechtliche Grundlage gespeichert wurden.

Datenschutz im HIS – Ist die Speicherung der Daten legal?

Die Speicherung von Daten im HIS erfolgt nur dann, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Versicherungen sind verpflichtet, sich an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu halten, wenn sie Daten an das HIS melden. Die gespeicherten Daten dürfen nur dann weitergegeben werden, wenn dies für die Risikobewertung oder Betrugsprävention erforderlich ist.

Ein Versicherungsnehmer muss nicht ausdrücklich zustimmen, dass seine Daten im HIS gespeichert werden. Dennoch ist der Versicherer verpflichtet, den Kunden über einen Eintrag zu informieren. Falls keine gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht, können Versicherte die Löschung der Daten verlangen.

Fazit: Anspruch auf Löschung der Daten im HIS

Der Anspruch auf Löschung der Daten im HIS ist ein wichtiges Recht für Versicherungsnehmer, um sicherzustellen, dass ihre Daten korrekt und aktuell sind. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können weitreichende Folgen haben, insbesondere bei der Beantragung neuer Versicherungen oder der Berechnung von Prämien. Es ist daher ratsam, regelmäßig eine Selbstauskunft anzufordern, um sicherzustellen, dass die gespeicherten Daten korrekt sind.

Wenn Sie feststellen, dass die Daten falsch sind oder die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist, haben Sie das Recht, die Löschung dieser Daten zu beantragen. Die Löschung kann entweder direkt beim Versicherer, der den Eintrag vorgenommen hat, oder bei der informa HIS GmbH beantragt werden. Nutzen Sie Ihre Rechte und stellen Sie sicher, dass nur korrekte und rechtlich zulässige Daten über Sie gespeichert sind.