Eine Pflichtversicherung - die Kfz-Haftpflicht
Möchten Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, wissen jedoch um Ihre Einträge in der Schufa, ist die Kfz-Haftpflicht Ihre erste und simpelste Wahl. Denn bei dieser Variante der Autoversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in der Sie nicht einfach abgelehnt werden können. Ihre Bonität spielt bei der Kfz-Haftpflicht kaum eine Rolle. Selbst im Rahmen einer privaten Insolvenz darf Sie die gewählte Kfz-Versicherung nicht einfach ablehnen. Warum das so ist und welche Möglichkeiten Ihnen persönlich die Kfz-Haftpflicht bietet, erklären wir in dieser Rubrik.
Auf der Kfz-Haftpflicht bauen alle Kfz-Versicherungen auf
Viele Menschen reden schlichtweg über die Autoversicherung. Wahlweise werden die Begriffe Teilkasko oder Vollkasko genannt. Was jedoch wenigen bewusst ist, ist, dass alle Kfz-Versicherungen eine Haftpflicht enthalten und auf diesem Grundprinzip aufbauen. Das liegt nicht an der Einfachheit, sondern schlichtweg daran, dass der Gesetzgeber die Kfz-Haftpflicht zur Pflichtversicherung erhoben hat:
Was bedeutet Pflichtversicherung?
In Deutschland gibt es gewisse Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Hierzu gehört beispielsweise die Krankenversicherung. Sie haben als Bürger zwar die Wahl zwischen einzelnen Versicherern, den gesetzlichen und privaten Kassen, eine Krankenversicherung müssen Sie jedoch zu jeder Zeit haben. Bei der Kfz-Versicherung ist es ähnlich. Der Unterschied liegt darin, dass Sie natürlich nur eine Kfz-Haftpflicht benötigen, wenn Sie auch ein Auto haben. Sobald Sie das Gefährt anmelden, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt den Versicherungsschutz vorweisen. Ohne den Versicherungsnachweis erhalten Sie weder eine Zulassung noch das Kennzeichen. Sollten Sie trotzdem Ihr Auto fahren, begehen Sie schlichtweg eine Straftat.
Eine Pflichtversicherung schränkt Sie jedoch nicht unbedingt ein. Insbesondere, wenn Ihre Finanzen einmal schlechter waren und Sie Einträge in der Schufa haben, ist das Pflichtversicherungsgesetz Ihr Freund. Immerhin sind die Versicherungen verpflichtet, Ihnen zumindest den Basisschutz anzubieten. Und dieser Vorgabe kommen die Versicherer mit der Kfz-Haftpflicht nach.
Welche Inhalte hat die Kfz-Haftpflicht?
Doch legt der Gesetzgeber nicht nur fest, dass die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, er schreibt auch vor, welche Inhalte mindestens abgedeckt sein müssen. Bei der Autoversicherung bezieht sich diese Regelung auf drei Bereiche:
- Sachschäden - sämtliche Schäden an Fremdfahrzeugen, Zäunen, Straßenverkehrszeichen, Leitplanken und weiteren Objekten fallen in diese Rubrik. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme, also der Betrag, mit dem die Schäden mindestens abgedeckt werden müssen, liegt bei 1.120.000 Euro.
- Personenschäden - kommen bei einem Unfall Personen zu schaden, tritt ebenfalls die Versicherung für die entstehenden Kosten ein. Mit mindestens 7,5 Millionen Euro müssen Personenschäden abgedeckt sein.
- Vermögensschäden - hier gibt es zwei unterschiedliche Bereiche, die beide als Vermögensschaden anerkannt werden: die echten und unechten Schäden. Echte Vermögensschäden treten ein, wenn der finanzielle Aufwand nicht unmittelbar mit dem Unfall in Verbindung steht. Ein Beispiel hierfür ist, dass Sie Ihr Auto so abstellen, dass ein Dritter nicht aus seiner Einfahrt kommt und durch Sie den Urlaubsflieger verpasst. Ihre Kfz-Haftpflicht müsste nun für die entstehenden Umbuchungskosten aufkommen. Bei unechten Vermögensschäden handelt es sich hingegen um finanzielle Schäden, die aus der Folge einer von Ihnen durchgeführten Handlung geschieht. Sollten Sie beispielsweise einem Freund beim Reinigen seines Autos helfen, nachdem Sie eine Flüssigkeit im Fahrzeuginnenraum verschüttet haben, und richten Sie während der Reinigung einen größeren Schaden an, handelt es sich um einen unechten Schaden. Letztendlich ergibt sich der Vermögensschaden aus einem Sachschaden, den Sie im Vorfeld versursacht haben. Vermögensschäden müssen mit mindestens 50.000 Euro abgedeckt sein.
Die Pflichtversicherung bedeutet jedoch nicht, dass Sie keinesfalls eigenständig für Kosten aufkommen müssen. Sollten Sie entgegen den Versicherungsbedingungen handeln, darf Ihre Haftpflicht nach der Begleichung der Kosten durchaus an Sie herantreten und die entstandenen Kosten bei Ihnen geltend machen.
Für welche Kosten eines Unfalls kommt die Kfz-Haftpflicht auf?
Im Gegensatz zu der Teil- und Vollkasko übernimmt die Kfz-Haftpflicht tatsächlich nur Schäden an Fremdfahrzeugen. Damit Sie Ihre eigenen Reparaturrechnungen bei Ihrer Kfz-Versicherung einreichen können, müssen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Übrigens sind diese Zusatzversicherung auch trotz eines Eintrags in der Schufa kein Wunschdenken, sondern durchaus möglich.
Verursachten Sie einen Verkehrsunfall, ist die Schadensregulierung relativ einfach. Alles, was Sie machen müssen, ist den Unfallbeteiligten Ihre Versicherungsdaten zu geben. Doch selbst das ist nicht unbedingt notwendig, da Ihre Versicherung über Ihr Kennzeichen in Erfahrung gebracht werden kann. Tauschen Sie dennoch stets die Versicherungsdaten aus - es ist schlichtweg ein Zeichen des Respekts und erleichtert den Unfallbeteiligten die Arbeit. Zusätzlich sollten Sie Ihre Kfz-Haftpflicht über den Unfall informieren. Ihre Daten werden nun wahlweise an die Versicherung des Unfallgegners oder an einen Rechtsanwalt weitergegeben, der die Schadensregulierung übernimmt. Sobald ein Gutachten erstellt wurde, die Reparaturkosten oder der Restwert bekannt sind, erhält Ihre Kfz-Haftpflicht die notwendigen Daten und übernimmt die Kosten. Sie werden im Anschluss nur noch über die Begleichung informiert und erhalten gegebenenfalls ein Schreiben, dass sich Ihre Schadensfreiheitsklasse ändert.
Natürlich trägt Ihre Kfz-Versicherung nicht nur die Kosten, die Sie durch den Unfall am gegnerischen Fahrzeug verursacht haben. Sollten weitere Gegenstände zu Schaden kommen oder gar Personen betroffen sein, übernimmt die Kfz-Haftpflicht auch diese Beträge. Personenschäden sind jedoch stets ein wenig komplizierter, da hier weitere Versicherungen im Hintergrund mit inkludiert werden. Die ersten Kosten des Unfallopfers trägt beispielsweise die Krankenkasse - diese kann sich aber an Ihre Kfz-Haftpflicht wenden, um die Gelder wieder einzutreiben.
Die Kfz-Haftpflicht und die Schufa - eine perfekte Partnerschaft
Im Falle von mehreren Schufa-Einträgen und einer schlechten Bonität ist die Kfz-Haftpflicht für Sie optimal. Sie brauchen sich kaum Gedanken machen, dass Sie abgelehnt werden könnten. Die Versicherung kann Sie höchstens auf die Basisversicherung zurückstufen und Ihnen Sonderinhalte in den Tarifen streichen. Doch selbst das kommt sehr selten vor. Die reine Ablehnung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz nur unter besonderen Bedingungen möglich:
• Versicherungsbetrug - haben Sie in der Vergangenheit einen Versicherungsbetrug begangen und wurde dieser aufgedeckt, dürfte Sie die Versicherung ablehnen, wenn Sie ausgerechnet bei dem betrogenen Anbieter um eine Kfz-Haftpflicht trotz Schufa bitten. Andere Versicherer können Sie jedoch nicht aus diesem Grund ablehnen.
• Offene Restbeiträge - haben Sie noch Schulden bei einem Versicherer, hat er zumindest einen Grund, um Ihnen die Kfz-Haftpflicht zu verweigern. Im Regelfall erhalten Sie aber dennoch die gewünschte Kfz-Haftpflicht, wenn es auch sein kann, dass Sie zuerst die offenen Beträge ausgleichen müssen. Gleichfalls kann die Versicherung fordern, dass Sie Ihren Beitrag im Voraus entrichten.
Sollten Sie nicht nur Schufa-Einträge haben, sondern sich in der Privatinsolvenz befinden, dürfen Sie übrigens auch eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Allerdings müssen Sie dies mit Ihrem Insolvenzverwalter besprechen. Die Grundfrage bei dieser Thematik beschäftigt sich allerdings weniger mit der Versicherung, sondern mit der Notwendigkeit, ein Auto zu besitzen.
Auch trotz Schufa unterscheidet sich die Kfz-Haftpflicht
Selbst unter den Anbietern reiner Kfz-Haftpflichtversicherungen herrscht ein hoher Konkurrenzkampf. Daher gehen viele Anbieter hin und inkludieren weitere Inhalte in die Pflichtversicherung. Gleichzeitig werden die Deckungssummen signifikant erhöht. Es ist daher stets sinnvoll, dass Sie sich nicht für das erstbeste Angebot entscheiden, sondern sich die Versicherer gezielt ansehen. Gleichfalls sollten Sie natürlich über die Sonderinhalte Bescheid wissen. In dieser Kategorie befassen wir uns ausschließlich mit der Kfz-Haftpflicht und klären Sie detailliert auf, was wirklich wichtig ist. Wir verraten Ihnen, wann eine Kfz-Haftpflicht ideal für Sie ist und ob Sie trotz Schufa auf zusätzliche Inhalte hoffen dürfen. Nicht zuletzt geben wir Ihnen Wege an die Hand, mit denen Sie bei den Beiträgen sparen können.
Entdecken Sie jetzt die Kfz-Haftpflicht trotz Schufa
Lernen Sie nun, worauf es bei der Kfz-Haftpflicht tatsächlich ankommt. Sie können Sonderinhalte vereinbaren und beispielsweise einen Schutz im europäischen Ausland erhalten. Gleichfalls gibt es diverse Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Beiträge reduzieren und sich auf diesem Wege helfen, neue Schufa-Einträge zu vermeiden. Natürlich bieten wir Ihnen zusätzlich einen praktischen Kfz-Versicherungsvergleich für die Kfz-Haftpflicht an. Unser Tarifrechner führt Sie simpel durch den Vergleichsprozess und nimmt Ihnen die Arbeit im Handumdrehen ab. Selbstverständlich ist unser Tarifvergleich für Sie kostenfrei und unverbindlich. Ob und für welche Kfz-Haftpflicht trotz Schufa Sie sich entscheiden - oder ob Sie doch den Teilkaskoschutz vorziehen - bleibt ganz allein Ihnen überlassen.