KFZ-Versicherung nicht bezahlt – Wann wird das Auto stillgelegt?

KFZ Versicherung nicht bezahlt. Stilllegung droht?Die KFZ-Versicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Doch was passiert, wenn die Beiträge zur KFZ-Versicherung nicht bezahlt werden? Wann droht die Stilllegung des Fahrzeugs? Und was haben Begriffe wie monatlich zahlen, ohne Vorkasse, Bonitätsprüfung, Schufa und eVBÜ-Nummer mit der ganzen Thematik zu tun? In diesem umfassenden Ratgeber klären wir alle relevanten Aspekte.

1. Die gesetzliche Pflicht zur KFZ-Versicherung

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Fahrzeug über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen muss. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die mit dem eigenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden – sei es an Fahrzeugen, Sachen oder Personen.

Ohne gültige KFZ-Versicherung darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Daher ist die Versicherung Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.


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2. Was passiert, wenn die KFZ-Versicherung nicht bezahlt wird?

Wird die Versicherung nicht (mehr) bezahlt – sei es aus Vergesslichkeit oder aus finanziellen Gründen – kann das ernste Konsequenzen haben. Die KFZ-Versicherung hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen und die zuständige Zulassungsbehörde zu informieren.

Die Zahlungsausfälle werden dabei in mehreren Stufen behandelt:

2.1. Erste Mahnung

Bereits nach dem ersten nicht bezahlten Beitrag verschickt die Versicherung in der Regel eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Viele Versicherer räumen eine Frist von 14 Tagen ein, um den Rückstand auszugleichen.

2.2. Fristlose Kündigung

Wird die Mahnung ignoriert oder der Rückstand nicht ausgeglichen, kann die Versicherung den Vertrag fristlos kündigen. Dies geschieht meist nach der zweiten oder dritten Mahnung.

2.3. Meldung an die Zulassungsstelle

Wird die Versicherung gekündigt, meldet die Versicherung das sofort an die Zulassungsstelle. Diese ist gesetzlich verpflichtet, daraufhin Maßnahmen zu ergreifen – in der Regel die Stilllegung des Fahrzeugs.


3. Wann genau erfolgt die Stilllegung?

Die Zulassungsstelle gibt dem Fahrzeughalter nach Eingang der Meldung von der Versicherung meist eine kurze Frist von wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen, um den Versicherungsschutz wiederherzustellen.

Gelingt das nicht, wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt. Das bedeutet:

  • Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt oder geparkt werden.

  • Die Kennzeichen können entstempelt werden.

  • Bei Zwangsstilllegung vor Ort (z. B. durch Polizei oder Ordnungsamt) können zusätzliche Kosten entstehen.

Die Stilllegung ist also nicht unmittelbar nach dem ersten Zahlungsverzug, aber sie kann innerhalb weniger Wochen erfolgen, wenn keine Maßnahmen getroffen werden.


4. Auswirkungen auf die Schufa und Bonität

Ein nicht bezahlter Versicherungsbeitrag kann auch Auswirkungen auf die Bonität haben. Viele Versicherungen melden offene Forderungen, die in ein Inkassoverfahren übergehen, an Auskunfteien wie die Schufa.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben – nicht nur für neue Versicherungsverträge, sondern auch für Kreditanträge, Mietverträge oder Handyverträge.

Daher ist es ratsam, bei finanziellen Schwierigkeiten rechtzeitig Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und ggf. eine Ratenzahlung zu vereinbaren.


5. Monatlich zahlen statt jährlich – Flexibilität mit Risiken

Viele Versicherer bieten an, die Beiträge monatlich zu zahlen. Das klingt zunächst praktisch und planbar – allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

5.1. Höhere Gesamtkosten

Die monatliche Zahlungsweise ist oft teurer als eine jährliche Zahlung. Versicherer schlagen dafür in der Regel Ratenzahlungszuschläge auf.

5.2. Höheres Risiko für Zahlungsverzug

Wer monatlich zahlt, muss sicherstellen, dass regelmäßig genug Geld auf dem Konto ist. Schon eine vergessene Lastschrift kann zur Mahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.

5.3. Ohne Vorkasse zahlen – geht das?

Manche Anbieter werben mit dem Slogan "KFZ-Versicherung ohne Vorkasse". Gemeint ist damit oft, dass keine Vorauszahlung für das gesamte Versicherungsjahr nötig ist – sondern eine Zahlung z. B. ab Versicherungsbeginn oder nach dem ersten Monat erfolgt.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Solche Modelle sind meist nur bei sehr guter Bonität möglich und beinhalten oft eine strenge Bonitätsprüfung.


6. Die Rolle der Bonitätsprüfung

Versicherungen prüfen die Bonität neuer Kunden vor Vertragsabschluss. Bei negativer Schufa oder schlechter Bonität kann es sein, dass:

  • Nur Jahresvorauszahlung akzeptiert wird.

  • Der Antrag abgelehnt wird.

  • Eine Kaution oder Sicherheitsleistung verlangt wird.

Wer monatlich zahlen möchte ohne Vorkasse, muss daher in der Regel über eine gute Bonität und saubere Schufa verfügen. Einige Direktversicherer bieten hier flexible Modelle, aber auch diese verlangen oft ein stabiles Einkommen und positive Auskünfte.


7. Was ist die eVBÜ-Nummer und warum ist sie wichtig?

Die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, der den Nachweis über eine bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung darstellt. Sie ist erforderlich, um:

  • Ein Fahrzeug anzumelden

  • Ein Fahrzeug umzumelden

  • Ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zuzulassen

Die eVB-Nummer wird vom Versicherer digital erstellt und direkt an die Zulassungsstelle übermittelt. Ohne diese Nummer ist keine Anmeldung möglich.

Bei Zahlungsrückständen oder einer fristlosen Kündigung stellt der Versicherer keine neue eVB aus – das macht eine Wiederzulassung schwierig, bis die Beitragsschulden beglichen sind.


8. Was tun bei Zahlungsproblemen?

Wenn sich die Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen, sollten Betroffene frühzeitig aktiv werden. Hier einige Möglichkeiten:

  • Ratenzahlung vereinbaren: Viele Versicherer bieten an, Beitragsrückstände in mehreren Raten zu begleichen.

  • Vertrag umstellen: Auf jährliche Zahlung umstellen, um Gebühren zu sparen (nach Begleichung der Schulden).

  • Versicherung wechseln: Nach Begleichung der Beiträge kann ein Anbieterwechsel helfen – z. B. zu einem Anbieter mit besseren Zahlungsbedingungen.

  • Verbraucherschutz kontaktieren: In besonders schwierigen Fällen kann auch eine Beratung bei einer Schuldnerberatung oder beim Verbraucherschutz helfen.


9. Fahrzeug stillgelegt – was jetzt?

Ist das Fahrzeug bereits stillgelegt, müssen folgende Schritte unternommen werden:

  1. Ausstehende Beiträge und Gebühren zahlen

  2. Neuen Versicherungsvertrag abschließen

  3. Neue eVB-Nummer beantragen

  4. Fahrzeug bei der Zulassungsstelle erneut anmelden

Je nach Bundesland können zusätzliche Gebühren anfallen – z. B. für das Ab- und wieder Anmelden, für neue Schilder oder für die Entstempelung durch Behörden.


10. Fazit: Frühzeitig handeln schützt vor Stilllegung

Wer seine KFZ-Versicherung nicht bezahlt, riskiert nicht nur Mahnungen und Schufa-Einträge, sondern auch die Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde. Um das zu vermeiden, ist es wichtig:

  • Zahlungsfristen im Blick zu behalten

  • Bei Schwierigkeiten schnell zu reagieren

  • Nach Möglichkeit jährlich zu zahlen (kostengünstiger)

  • Nur dann monatlich zu zahlen, wenn die Bonität stabil ist

  • Alternativen ohne Vorkasse nur bei sicherer Finanzierung zu wählen

Eine aktive Kommunikation mit der Versicherung kann viele Probleme verhindern – und eine fristlose Kündigung oder Zwangsstilllegung abwenden. Denn wer rechtzeitig handelt, bleibt mobil und schützt seine Bonität.


Tipp: Beim Abschluss einer neuen Versicherung lohnt es sich, auf flexible Zahlungsmodelle zu achten. Anbieter, die monatlich ohne Vorkasse anbieten, sollten dennoch sorgfältig geprüft werden – besonders, wenn eine Bonitätsprüfung erfolgt. Ein transparenter Vergleich hilft dabei, eine passende und zuverlässige KFZ-Versicherung zu finden.

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